Vertragsbedingungen für Produkte / Leistungen der PlusServer GmbH

Für alle Angebote der TIM AG, die sich auf Leistungen der PlusServer GmbH beziehen, und alle darauf beruhenden Aufträge gelten die in der unten verlinkten Tabelle aufgeführten Leistungsbeschreibungen und Geschäftsbedingungen (gemeinsam nachfolgend „Vertragsbedingungen“ genannt). Die Leistungen der PlusServer GmbH sind in der Tabelle zu Produkten zusammengefasst. Aus der Tabelle können Sie ersehen, welche Vertragsbedingungen auf die jeweils beauftragten Produkte Anwendung finden.

Die Tabelle kann über den untenstehenden Link als PDF aufgerufen und heruntergeladen werden. Über die in der Tabelle hinterlegten Links können Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen aufrufen und herunterladen.

Da die TIM AG die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht selbst erbringt, sondern lediglich Leistungen der PlusServer GmbH weitergibt, handelt es sich um Vertragsbedingungen der PlusServer GmbH.

BITTE BEACHTEN SIE HIERZU DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE:

Durch Ihre von uns bestätigte Bestellung kommt ein Vertragsverhältnis (Auftrag) ausschließlich zwischen der TIM AG als Anbieter der vertraglichen Leistungen und Ihnen als unserem direkten Kunden zu Stande. Weder die PlusServer GmbH noch die Endkunden unseres direkten Kunden werden Vertragsparteien.

Die in der beigefügten Tabelle aufgeführten und für das jeweilige Produkt geltenden Vertragsbedingungen der Plusserver GmbH finden daher mit der Maßgabe Anwendung, dass im Vertragsverhältnis zu Ihnen die TIM AG an die Stelle der PlusServer GmbH als Anbieterin der vertraglichen Leistungen tritt und die Vertragsbedingungen entsprechend zu lesen sind. Alle Rechte und Pflichten der PlusServer GmbH aus den Vertragsbedingungen sind somit im Vertragsverhältnis zu Ihnen Rechte und Pflichten der TIM AG; alle Rechte und Pflichten des Kunden aus den Vertragsbedingungen sind Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der TIM AG. Bei dem in den Vertragsbedingungen erwähnten Kundenportal handelt es sich jedoch in jedem Fall um den „plusserver CloudHub“.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den in der Tabelle aufgeführten Vertragsdokumenten bestimmt sich deren Rangfolge nach der Reihenfolge in der Tabelle, die mit dem ranghöchsten Dokument beginnt. Es findet jeweils die zum Zeitpunkt unseres Angebots gültige Fassung der Vertragsbedingungen Anwendung.

Sie als unser Kunde sind verpflichtet, die Vertragsbedingungen mit Ihren Endkunden entsprechend zu vereinbaren, da sich die Leistungsinhalte aus den Vertragsbedingungen ergeben. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Endkunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass im Verhältnis zu Ihren Endkunden weder die PlusServer GmbH noch die TIM AG, sondern Sie der Vertragspartner und Anbieter der vertraglichen Leistungen sind und die Vertragsbedingungen daher entsprechend zu lesen sind. In Ihren Vertragsverhältnissen zu Ihren Endkunden sind somit alle Rechte und Pflichten der PlusServer GmbH aus den Vertragsbedingungen Ihre Rechte und Pflichten; alle Rechte und Pflichten des Kunden aus den Vertragsbedingungen sind die Rechte und Pflichten Ihres jeweiligen Endkunden Ihnen gegenüber. Auch hier gilt, dass es sich bei dem in den Vertragsbedingungen erwähnten Kundenportal in jedem Fall um den „plusserver CloudHub“ handelt.

Sollten Sie mit Ihren Kunden Abweichendes vereinbaren, geht dies im Verhältnis zur TIM AG zu Ihren Lasten.

Die Ihnen bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIM AG gelten ergänzend und nachrangig zu den Vertragsbedingungen.

VERTRAGSLAUFZEIT:

Der jeweilige Vertrag beginnt mit Bereitstellung. Hat der Vertrag eine feste anfängliche Laufzeit von weniger als 12 Monaten, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Hat der Vertrag eine feste anfängliche Laufzeit von 12 oder mehr Monaten, verlängert sich der Vertrag jeweils um 3 Monate, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Soweit für bestimmte Leistungen im Angebot eine feste Laufzeit (ohne Verlängerungsmöglichkeit) vorgesehen ist, ist diese maßgeblich. Soweit für bestimmte Leistungen in den dafür maßgeblichen besonderen Vertragsbedingungen eine abweichende Kündigungsmöglichkeit geregelt ist, gilt diese für die jeweilige Leistung vorrangig.

Vertragsbedingungen als PDF (Stand: 09. Oktober 2024)

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