Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schweiz)

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der TIM Storage Solutions AG erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIM Storage Solutions AG abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TIM Storage Solutions AG nicht an, es sei denn, TIM Storage Solutions AG hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TIM Storage Solutions AG gelten auch dann, wenn TIM Storage Solutions AG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der TIM Storage Solutions AG.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Angebote der TIM Storage Solutions AG sind freibleibend und unverbindlich und gelten lediglich als Einladung zur Abgabe von Offerten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der TIM Storage Solutions AG, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.

2.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen TIM Storage Solutions AG hergeleitet werden können.

2.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der TIM Storage Solutions AG ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, der Kunde hat kein Interesse an der Teillieferung.

2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der TIM Storage Solutions AG vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei TIM Storage Solutions AG oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Massnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Krieg, Terror, Rohstoffmangel, unvorhersehbare, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte TIM Storage Solutions AG mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grobem Verschulden von TIM Storage Solutions AG wird die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise beim Geschädigten entstehenden Schaden begrenzt. TIM Storage Solutions AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von TIM Storage Solutions AG zu vertreten ist. In diesem Falle wird TIM Storage Solutions AG den Kunden unverzüglich informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen zurückgewähren.

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Lieferpapiere sowie auf etwaige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäss und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3.2 Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle (Spedition/Paketdienst) zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.

3.3 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

3.4 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald diese im Herstellungswerk an einen Frachtführer oder dessen Beauftragten übergeben werden. Im Falle des Versands von Software auf physischen Datenträgern gehen Nutzen und Gefahr ebenfalls im Zeitpunkt der Übergabe an einen Frachtführer oder dessen Beauftragten auf den Kunden über.

3.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung des Vertragsprodukts geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer oder dessen Beauftragten auf den Kunden über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die sich aus der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager TIM Storage Solutions AG. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend berechnet.

4.2 TIM Storage Solutions AG behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei TIM Storage Solutions AG eintreten. Diese wird TIM Storage Solutions AG dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.3 Der Kaufpreis wird mit der Lieferung oder der erbrachten Leistung fällig, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

4.4 TIM Storage Solutions AG ist trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten durch Verzug entstanden, so ist TIM Storage Solutions AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.5 Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von TIM Storage Solutions AG bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die Geltendmachung jeglicher Verrechnungsansprüche ausgeschlossen.

4.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann TIM Storage Solutions AG jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschliesslich derjenigen, für die TIM Storage Solutions AG Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

4.7 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von TIM Storage Solutions AG für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich TIM Storage Solutions AG vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist TIM Storage Solutions AG berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Eigentum an Lieferungen geht erst mit Bezahlung des vollen Kaufpreises einschliesslich allfälliger Zinsen auf den Kunden über. Der Kunde ermächtigt die TIM Storage Solutions AG mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im öffentlichen Register ohne Weiteres vorzunehmen.

6. Gewährleistung

6.1 Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. Die TIM Storage Solutions AG übernimmt daher keine Gewährleistung für unerhebliche Mängel. Erheblich sind Mängel nur dann, wenn die Wahren nicht den gültigen Herstellerspezifikationen oder bei von der TIM Storage Solutions AG für den Kunden angepassten Waren nicht den Kundenspezifikationen entsprechen, oder sofern die TIM Storage Solutions AG Service-Leistungen erbringt, die nicht der durchschnittlichen Qualität des Marktes entsprechen.

6.2 TIM Storage Solutions AG gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Garantiezusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von TIM Storage Solutions AG schriftliche bestätigt wurden.

6.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

6.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren. Diese Frist gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Mängelansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt TIM Storage Solutions AG etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne selbst dafür einzustehen.

6.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von TIM Storage Solutions AG Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von TIM Storage Solutions AG über. Falls TIM Storage Solutions AG gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

6.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt TIM Storage Solutions AG die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese Kosten zum Auftragswert nicht ausser Verhältnis stehen.

6.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist TIM Storage Solutions AG berechtigt, alle Aufwendungen an den Kunden weiter zu berechnen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der TIM Storage Solutions AG berechnet.

6.8 Rücklieferungen zur Inanspruchnahme von Gewährleistung / Garantie bzw. zur Reparatur sowie Retouren jeglicher Art werden nur angenommen, wenn hierfür vorher eine Vereinbarung getroffen und eine RMA-Nummer vergeben wurde. Die Transportkosten hat in diesem Fall der Kunde zu tragen. Die Gutschrift der zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug der bei TIM Storage Solutions AG entstandenen Kosten. Rücksendungen, die ohne Zustimmung der TIM Storage Solutions AG eingehen, werden zu Lasten des Kunden wieder an selbigen retourniert.

7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

7.1 Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch verändern noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäss den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert.

8. Haftung

8.1 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen diese gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Aufhebung des Vertrages sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der TIM Storage Solutions AG. Ausgeschlossen ist ferner jegliche Haftung für Hilfspersonen oder Dritte.

8.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche aus Verschulden anlässlich der Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Darüber hinaus auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

9. Export- und Importgenehmigungen

9.1 Die Wiederausfuhr von Lieferungen ist gemäss einer gegenüber der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements eingegangenen Verpflichtung nur mit der Bewilligung dieser Amtsstelle gestattet. Diese Auflage geht hiermit an den Kunden über und ist bei Weitergabe der Lieferung wiederum zu überbinden.

9.2 Erbringt TIM Storage Solutions AG Leistungen grenzüberschreitend, erfolgen diese vorbehaltlich der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung, insbesondere nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht. Der Kunde erklärt daher und stellt sicher, dass er nicht (i) in einem Land oder Gebiet ansässig ist, das umfassenden US-Handelssanktionen oder anderen erheblichen Handelsbeschränkungen unterliegt (einschließlich aber nicht beschränkt auf Krim, Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien) (zusammen die „sanktionierten Länder“); oder (ii) die auf einer Liste eingeschränkter Personen der US-Regierung aufgeführt sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Specially Designated Nationals and Blocked Persons List, Foreign Sanctions Evaders List und Sectoral Sanctions Identification List, sowie die Denied Party List, Entity List und Unverified Liste) (zusammen die „Restricted Party Lists“). Der Kunde bestätigt ferner, dass er die Waren und/oder Dienstleistungen weder direkt noch indirekt unter Verletzung der Exportgesetze oder mit einem durch dieselben Exportgesetze verbotenen Zweck exportieren, reexportieren, übertragen oder anderweitig verwenden wird oder an ein sanktioniertes Land, an eine Person oder Organisation auf einer Sperrliste oder für die Verwendungen im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen, Raketen- oder biologischen Waffen erbringt. Die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften ist eine wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Es obliegt dem Kunden, sich über eventuelle einschlägige Ausfuhrbeschränkungen und/oder sonstige Genehmigungspflichten zu informieren und die rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Ausfuhr oder Verbringung in Drittländer sicherzustellen sowie auf Verlangen der TIM Storage Solutions AG nachzuweisen.

10. Compliance

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche anwendbaren nationalen Antikorruptionsgesetze, soweit anwendbar insbesondere den Foreign Corrupt Practices Act of the United States (the “FCPA”) und den UK Bribery Act 2010 beachten sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftsschädigender Handlungen (wie z.B. Korruption, Zahlungen, Zugaben von Wert oder Geschenke, um die Entscheidungen von Amtsträgern, Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens zu beeinflussen) zu treffen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde auch regelmäßige Prüfungen und Reportings durchzuführen, um die Einhaltung zu gewährleisten.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2 Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der TIM Storage Solutions AG.

11.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der TIM Storage Solutions AG mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit TIM Storage Solutions AG bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass TIM Storage Solutions AG die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von TIM Storage Solutions AG verwendet.

11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

12. Werbung

12.1 Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma TIM Storage Solutions AG per Telefax oder Email ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.

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